Das Boot ist voll. In Deutschland stoßen die meisten Kommunen bei der Unterbringung von Asylanten schon lang an ihre Belastungsgrenzen. Die soziale Infrastruktur steht durch den weiterhin ungebremsten Zuzug von Migranten massiv unter Druck. Wohnraummangel, fehlende Kitaplätze und überfüllte Schulen sind nur einige von den vielen Folgen, die die Menschen in ihrem Alltag durch eine völlig fehlgeleitete Migrationspolitik ausbaden müssen. Wir müssen uns endlich wieder Luft verschaffen und die weitere Unterbringung von Asylanten in den Kommunen und den Bau weiterer Asylheime stoppen.
Das heißt: konsequente Grenzkontrollen inklusive Zurückweisungen und eine Asylreform, die Schutzgesuche auf exterritorialen Gebieten prüft. Der humanitäre Schutz wird durch internationale Abkommen außerhalb Europas organisiert. Nur für ein geringes Kontingent und eine Obergrenze von wenigen hundert Personen, kann auch im eigenen Land ein humanitärer Schutz organisiert werden. Eine Zuwanderung von Arbeitsmigranten ist nur unter strengen Bedingungen, in geringer Zahl und in absoluten Ausnahmefällen zulässig.
Die Unterstützung der Bundespolizei muss beim Schutz der Landesgrenzen absolute politische Priorität haben. Die letzten beiden Jahre 2022 und 2023 waren Rekordjahre bei den illegalen Einreisen. Die Bundespolizei braucht jetzt eine massive personelle und technische Verstärkung für ihre Grenzschutzoperationen. Dabei dürfen auch groß angelegte aber lokal vereinzelte physische Barrieren in Form von modernen und effektiven Grenzschutzanlagen kein Tabu mehr sein.
Inzwischen haben sich die meisten Bundesländer auf ein einheitliches Bezahlkartensystem für Asylbewerber geeinigt. Dieser Schritt ist richtig und muss auch konsequent angewandt und überprüft werden. Die Auslandstransfers in die Herkunftsländer müssen durch strikte Maßnahmen unterbunden oder zumindest deutlich stärker eingeschränkt werden. Damit würde einer der wesentlichsten Anziehungsfaktoren für die Massenzuwanderung nach Europa entfallen.
Sowohl auf Bundes- und auch Landesebene braucht es eigenständige Rückführungsbeauftragte, die mit eigenem Budget und Personalstamm Abschiebe- und Rückführungsmaßnahmen überwachen, steuern, koordinieren und evaluieren. Sie sind dabei immer stets die Schnittstelle zwischen der Politik, den staatlichen Rückkehrberatungsangeboten und den Sicherheitsbehörden, um die Effizienz und Nachhaltigkeit von Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen und auszubauen.
AfD-Sachsen: Staatskanzlei braucht einen Rückführungsbeauftragten
Rückführungen konsequent umsetzen
AfD-MV: Asylchaos stoppen
§95 des Aufenthaltsgesetzes hält bereits eine Reihe von Tatbeständen bereit, die die illegale Einreise unter Strafe stellen. Dennoch kommt es in der Praxis kaum zur Anwendung, da das Zauberwort „Asyl“ beim Grenzübertritt oftmals die Strafbarkeit ausschließt, selbst wenn die Beteiligten keine Ausweisdokumente bei sich haben. Hier muss gesetzlich dringend nachgebessert werden. Auch im Hinblick auf die Schleppernetzwerke und ihre Unterstützer muss der Rechtsstaat mit unbedingten Freiheitsstrafen ohne Bewährung reagieren können.
Knapp zwei Drittel aller geplanten Abschiebungen in Deutschland scheitern. Auch bei den fast 300.000 ausreisepflichtigen Personen fehlt es dem Staat oftmals an Willen und Konsequenz, das gültige Recht auch in der Praxis durchzusetzen. Viele Abschiebungen scheitern auch durch Nicht-Auffindbarkeit der Zielpersonen, Renitenz oder anderen logistischen Unzulänglichkeiten.
Durch die Schaffung von einer polizeilichen Spezialeinheit zur Durchführung und Sicherstellung von rechtsgültigen Abschiebemaßnahmen, wollen wir dem bisherigen Chaos in der Rückführungspraxis entgegenwirken. Die Task-Force sucht, ermittelt und identifiziert mit eigenen Teams ausreisepflichtige Ausländer und ergreift anschließend professionelle Maßnahmen, die die entsprechende Abschiebung zügig gewährleisten.
Der Bund und die Länder müssen deutlich mehr Kapazitäten für die Abschiebehaft und zentrale Ausreisezentren schaffen, um Abschiebungen auch konsequent durchzusetzen und Verdunklungsgefahr und Untertauchen zu verhindern.
Der Staat muss endlich die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen auch Zurückweisungen an den deutschen Landesgrenzen und der EU-Außengrenze juristisch möglich sind. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass quasi jeder ohne Konsequenzen ins Land einwandern und sich über den Vorwand eines Asylgesuchs auch niederlassen kann. Dies überlastet Kommunen und auch die Verwaltungsgerichte in einem erheblichen Maße.
Laila Mirzo: Die drohende Völkerwanderung
Junge Freiheit: Pushbacks – Illegal aber alle machen es
Fast 50% aller Verwaltungsklagen vor den Berliner Verwaltungsgerichten sind inzwischen Asylklagen. Ähnlich sieht es in anderen Bundesländern aus. Um die Asylindustrie hat sich inzwischen ein finanziell lukratives Geschäft von NGO´s und Rechtsanwälten gebildet, die Asylverfahren unnötig in die Länge ziehen und die Gerichte massiv überlasten. Hier braucht es endlich einschränkende Maßnahmen und Verkürzungen der Rechtswege, denn angesichts der geringen Erfolgsquote von ca. 11% bei den Asylklagen, ist eindeutig, dass diese lediglich als Verzögerungstaktik genutzt werden.
WELT: Wie Verwaltungsrichter mit der Flut von Asylklagen kämpfen.
WELT: Asylklagen: Massenhafte Asylklagen überfordern Deutsche Gerichte.
Die Nato als Militärbündnis hat sich das sogenannte „Zwei Prozent Ziel“ gesetzt. Demnach soll jeder Mitgliedsstaat ca. 2% seines jährlichen Bruttoinlandsproduktes in den Ausbau der eigenen militärischen Ressourcen investieren.
Die Massenmigration aus Afrika und dem Nahen Osten ist aber in ihrer potentiellen und drohenden Größenordnung ebenfalls eine massive politische, soziale und kulturelle Gefahr. Mehr als die Hälfte der jungen Menschen in Afrika geben an, dass sie bereits mit dem Gedanken spielen, ihre Heimat zu verlassen. Der Bevölkerungsüberschuss in den Ländern des Südens setzt Europa zusätzlich unter Druck und hat enorme demographische und kulturelle Sprengkraft. Dementsprechend muss die Grenzüberwachung und die Politik der Remigration auch auf europäischer Ebene als prioritäres Zukunftsthema behandelt werden.
Wir brauchen daher eine große Remigrationsallianz der durch die Masseneinwanderung am stärksten betroffenen Staaten auf unserem Kontinent. Diese Länder könnten sich ähnlich dem 2%-Ziel der Nato zu einem Grenzschutzfonds in Höhe von 0,2% des Bruttoinlandproduktes durchringen und damit insbesondere Agenturen wie Frontex erheblich stärken. Allein durch ein hypothetisches deutsches Budget von knapp 8 Milliarden Euro würden sich die jährlichen Mittel für Frontex mehr als verachtfachen! Dieses Geld könnte in zusätzliche maritime Grenzschutzmaßnahmen von Schiffen bis Schnellbooten, Hubschrauber, Wärmebildkameras, Fahrzeuge und Personal investiert werden und würde die europäische Handlungsfähigkeit beim Schutz ihrer Grenzen erheblich steigern. Allein für die Ukraine-Hilfen wurde bereits deutlich mehr Geld im Bundeshaushalt freigegeben. Wir brauchen eine Festung Europa und endlich einen echten politischen Willen zu konsequentem Grenzschutz.
Um eine vernünftige identitäre Migrationspolitik steuern und koordinieren zu können, braucht es zunächst ein umfassendes Lagebild, welches auf Grundlage einer fundierten Datenlage Erkenntnisse zur demographischen Lage in Deutschland liefert. Dabei soll lückenlos über die ethnokulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung aufgeklärt und alle wirtschaftlichen, sozialen, demoskopischen, kulturellen und geographischen Daten zusammengetragen werden.
Über intensive Umfragetätigkeit werden persönliche Identifikation, Alltagssprache, Freundeskreis, etc. in unterschiedlichen Gruppen erforscht. Sprachkenntnis und -gebrauch, Herkunft des Freundeskreises und soziale Beziehungen, kulturelle und religiöse Überzeugungen sind ebenso zu werten, wie die Wahrnehmung der Assimilation der jeweiligen ethnischen Gruppe durch die Mehrheitsgesellschaft.
So entsteht ein klares Bild: Wie viel Prozent der Einwohner identifizieren sich noch mit der Deutschen Nation? Wie weit ist der Bevölkerungsaustausch fortgeschritten? Welche Gruppen wachsen und welche nicht? Welche ethnokulturellen Communitys konnten sich assimilieren? Welche sind bereits weitgehend im Volk aufgegangen? Wo bilden sich belastende und wachsende „Cluster“ und Parallelgesellschaften? Welche Communitys sind ökonomisch integriert, aber identifizieren sich nicht mit dem Gastland? Wachsen diese integrierten Enklaven oder lösen sie sich langfristig auf?
Das Forschungsinstitut welches den „Assimilationsmonitor“ herausgibt könnte an ein gesondert angebundenes Ministerium für „Demographie und Bevölkerungspolitik“ angeschlossen sein, um somit auch die Forschungsmittel langfristig sicherzustellen.
Die demographische Frage ist auch die Schicksalsfrage des 21. Jahrhunderts. Wir brauchen ein eigenes Ministerium welches sich ausschließlich bevölkerungspolitischer Zielsetzungen widmet. Neben den innenpolitischen Fragestellungen wie der Generationengerechtigkeit, Wandel in der Arbeitswelt oder der Zukunft der Pflege, soll auch das Thema der Remigration eine priorisierte Stellung einnehmen. Das Ministerium sammelt über Mitarbeiter- und Forschungsstäbe umfangreiche demographische Datensätze, untersucht entsprechende Wechselwirkungen und formuliert daraus abgeleitet politische Forderungen, die anschließend in der Regierung und den weiteren Ministerien umgesetzt werden.
Der kulturell-historische Fortbestand unseres Volkes – als entscheidendes Subjekt der deutschen Geschichte – muss im zentralen staatlichen Interesse liegen und auch seine Entsprechung in der politischen und kulturellen Praxis finden. Dies impliziert eine deutliche Absage an das existierende Paradigma einer multikulturellen Gesellschaft. Daher fordern wir als symbolischen Akt eine Präambel im Grundgesetz, die einem neuen positiven und identitären Leitbild in unserem Land wieder Ausdruck verschafft.
Der Familiennachzug im Rahmen des Asylverfahrens entfällt, da der Staat dafür Sorge trägt, dass die Asylverfahren ohnehin exterritorial und ortsnahe in den Heimatregionen, in entsprechenden internationalen Schutzzonen abgewickelt werden.
Wir fordern einen restriktiveren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft, der deutlich längere Zeiträume und wesentlich höhere Hürden vorsieht. An die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft sind folgende Voraussetzungen zu stellen, die durch eingesetzte Assimilationskoordinatoren in den Asyl- und Ausländerbehörden regelmäßig geprüft und evaluiert werden.
1. Tadelloser Gebrauch der Landessprache
2. Überdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
3. Investitionsbereitschaft in das Land oder mindestens Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbstversorgung und keine finanziellen Schulden.
4. Umfassende Kenntnisse der Landesgeschichte
5. Keinerlei Vorstrafen und ein sauberes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
6. Kein Bestehen von fremden Loyalitäten.
7. Ein wünschenswertes soziales Engagement
8. Eine nachvollziehbare und glaubhafte Bereitschaft Teil unseres Landes zu werden.
Die dänische Regierung hat vor einigen Jahren unter sozialdemokratischer Führung ein sogenanntes „Ghetto-Gesetz“ verabschiedet, welches den ethnokulturellen Parallelgesellschaften in Dänemark den Kampf ansagte. Durch eine Mixtur aus stadtplanerischer Politik, Strafverschärfungen in den ausgewiesenen Ghettos, verpflichtenden Sprachunterricht und der Reduzierung von maximal 30% Ausländeranteil „nicht-westlicher Herkunft“ will man bis zum Jahr 2030 ethnisch-kulturelle Parallelstrukturen in Dänemark weitgehend auflösen. Ein ähnliches Maßnahmenpaket ist auch für andere europäische Länder denkbar.
Weiterführend:
Junge Freiheit: Dänemarks Regierung sagt Einwanderer-Ghettos den Kampf an
Die künftige Kultur- und Bildungspolitik soll sich nach Möglichkeit an dem Primat des positiven Bezugs zur eigenen Nation, Kultur und Geschichte ausrichten. Dies sollte sich künftig auch in den schulischen Lehrplänen und anderen Bildungsinstitutionen widerspiegeln. Antideutsche Kulturprojekte aus dem linken Spektrum erhalten künftig keinerlei finanzielle Förderung mehr. Dadurch soll den assimilationswilligen Migranten auch ein Angebot gemacht werden, um sich in eine starke und selbstbewusste Leitkultur einzufügen.
Wir wollen eine Rückkehr zum Abstammungsprinzip (Ius-Sanguinis) welches bis zum 31.Dezember 1999 auch in der Bundesrepublik gültig war und inzwischen durch das Geburtsortprinzip („Ius-Soli) ersetzt wurde. Der aktuell gültige unmittelbare Einbürgerungsanspruch für Kinder von ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren wurden entfällt hierdurch.
Fremde religiöse Sonderrechte (Gebetszeiten, Feiertage, Speisegebote) werden im öffentlichen Bild stark eingeschränkt. Die Praxis von fremden Religionen soll nach Möglichkeit im Privaten stattfinden. Über das Baurecht wird der Bau von fremden Gotteshäusern streng reglementiert und nach Möglichkeit gänzlich gestoppt. Stadtplanerische Politik muss sich langfristig am Idealbild der bereits beschriebenen „Leitkultur“ orientieren.
Über die Initiative „Returning from Germany“ gibt es bereits eine Reihe von Angeboten zur freiwilligen Rückkehr und der Reintegrationsunterstützung für Migranten. Über entsprechende Beratungsstellen erhalten Rückkehrwillige Hilfsangebote und auch finanzielle Starthilfen, die ihnen die Rückkehr in ihre Heimat erleichtern sollen. Die bisherigen Programme finden in der öffentlichen Wahrnehmung kaum statt. Bundesweit gibt es aktuell 900 Beratungsstellen, die jährlich 15-20.000 Menschen in diesen speziellen Programmen (REAG/GARP), bei der freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer unterstützen. Dieses Angebot muss massiv ausgebaut und durch große Marketing- und Werbekampagnen flankiert werden.
Zusätzlich wollen städtische und kommunale Stellen für Assimilationskoordinatoren schaffen, die als Außenstellen eines Ministeriums für „Demographie- und Bevölkerungspolitik“ Assimilationsprozesse überwachen, koordinieren und steuern und dabei auch in beratender Funktion zur Verfügung stehen.
Weiterführend:
Programm „Returning from Germany“
Grundsätzlich gilt, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht ohne weiteres entzogen werden kann. Dennoch gibt es einerseits eine Reihe von öffentlichen Debatten zum Thema Passentzug, die insbesondere im Oktober 2023 an Fahrt aufgenommen haben. Daneben gibt es auch gesetzliche Spielräume, wonach bei Doppelstaatlern mit schwerer krimineller Biographie und bei Migranten, die den Pass durch Betrug erhalten haben auch die Möglichkeit des Passentzugs besteht. Die Debatte wurde bereits mehrfach auch im Zuge der Clankriminalität und den Hamas-Unterstützerdemos intensiv geführt. Der Rechtsstaat braucht hier Handlungsspielräume, die den Entzug der Staatsbürgerschaft in schweren Ausnahmefällen durchaus zulassen.
Handelsblatt: Union will Entzug von deutschem Pass bei Clankriminalität prüfen
TAZ: Union fordert mehr Ausbürgerungen: Deutsch auf Abruf
ZDF-Heute: Faeser – Clan-Angehörige pauschal abschieben.
SWR: Hamas-Anhängern Doppelpass entziehen.
Der individuelle Schutzanspruch im Asylrecht muss durch dosierte humanitäre Kontingentlösungen ersetzt werden. Schon der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion Thorsten Frei hat diesen Vorschlag erst kürzlich zur Debatte gestellt. Das Asylrecht schreibt nach der Genfer Flüchtlingskonvention keinen zwingenden individuellen Schutzanspruch vor. Wie das Schutzversprechen der jeweiligen Staaten ausgestaltet ist, unterliegt der eigenen politischen Autonomie. Es ist aber nicht erforderlich, dass jeder Asylsuchende die Landesgrenzen des Aufnahmelandes überschreiten muss. Daher sprechen wir uns ausdrücklich für exterritoriale Schutzzonen aus, wo über klar definierte Obergrenzen eine jährlich geringe Zahl auch in Deutschland temporär aufgenommen werden kann.
Das künftige Schutzversprechen im Rahmen der Asyl- und Einwanderungspolitik hat sich ausschließlich an einem „Prinzip der Nähe“ auszurichten. Asylantragssteller sollen nach Möglichkeit ortsnahe in sicheren internationalen Zonen untergebracht werden, in denen in Abstimmung mit den örtlichen Regierungen auch eine städtische Infrastruktur aufgebaut werden soll, die den Migranten Arbeit sowie ein soziales und würdevolles Leben ermöglicht.
Um die Rückführung in die Herkunftsstaaten der Migranten sicherzustellen braucht es eine deutliche Ausweitung von Rücknahmeabkommen. Länder wie Dänemark oder Großbritannien verfolgen bereits ähnliche Pläne, wonach bspw. illegale Asylbewerber unabhängig von ihrem Herkunftsstaat durch ein Abkommen nach Ruanda abgeschoben werden können. Auch Israel betreibt hat in der Vergangenheit derartige Pläne bereits in die Tat umgesetzt. Perspektivisch muss es jedoch das Ziel sein deutlich mehr afrikanische und arabische Länder für Rückführungskooperationen zu gewinnen. Die Strategie der deutschen und europäischen Diplomatie und Entwicklungspolitik muss die Rückführungen als wesentlichen eigenen Interessenfaktor stärker priorisieren.
Tagesschau: Großbritannien schließt Asylvertrag mit Ruanda.
Spiegel-Online: Israel will 40.000 afrikanische Flüchtlinge in Drittländer abschieben
Der individuelle Schutzanspruch im Asylrecht muss durch dosierte humanitäre Kontingentlösungen ersetzt werden. Schon der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion Thorsten Frei hat diesen Vorschlag erst kürzlich zur Debatte gestellt. Das Asylrecht schreibt nach der Genfer Flüchtlingskonvention keinen zwingenden individuellen Schutzanspruch vor. Wie das Schutzversprechen der jeweiligen Staaten ausgestaltet ist, unterliegt der eigenen politischen Autonomie. Es ist aber nicht erforderlich, dass jeder Asylsuchende die Landesgrenzen des Aufnahmelandes überschreiten muss. Daher sprechen wir uns ausdrücklich für exterritoriale Schutzzonen aus, wo über klar definierte Obergrenzen eine jährlich geringe Zahl auch in Deutschland temporär aufgenommen werden kann.
Neben der Erweiterung von Abschiebehaftkapazitäten braucht es auch internationale Abkommen, die Häftlinge außerhalb des eigenen Landes unterbringen. Deutschland könnte somit Haftplätze in anderen Ländern anmieten, um somit auch die eigene Haftinfrastruktur zu entlasten. Nach verbüßen der Haftstrafe, werden die Menschen unmittelbar in ihre Heimat abgeschoben. Ähnliche Abkommen gibt es bspw. bereits zwischen Dänemark und Kosovo.
Wer der Masseneinwanderung nach Europa stoppen will braucht einen ganzheitlichen Ansatz der bereits durch gezielte und großflächige Aufklärungsarbeit in den Herkunftsländern der Migranten ansetzt. In den Herkunftsländern müssen über lokale Agenturen und Stiftungen gezielte Werbekampagnen über Inserate, Plakate, Fernseh- und Radiospots etc. gestartet werden, die über die falschen Illusionen zur Reise nach Europa aufklären.
Dass derartige Aufklärungskampagnen wirken, hat die australische Regierung bereits 2013 mit ihrer „No-Way“ Kampagne gezeigt. Innerhalb von nur wenigen Monaten konnten die Migrantenströme nach Australien auf nahezu null gesetzt und gleichzeitig die Todesfälle bei der Überfahrt minimiert werden. Australien warb zu diesem Zeitpunkt mit einer großen Kampagne in Ländern wie Pakistan, Sri Lanka oder Indonesien.
Identitäre Aufklärungskampagne in Afrika gestartet
Australische Operation „Sovereign Borders“
Wir fordern wirtschaftliche Sonder- und Aufbauzonen in Afrika, die den Menschen vor Ort ökonomische Autonomie und Selbstverwaltung ermöglichen. Durch großangelegte Investitionsprogramme, sowie örtliche Ansprechpartner und Koordinatoren soll Hilfe vor Ort geleistet werden. Europa muss ein Bündel an Maßnahmenpaketen auf den Weg bringen, die die Migration schon an ihren Ursprungsorten präventiv verhindert.
Westliche Militäroperationen in fremden Ländern sind mit einer der häufigsten Fluchtursachen. Spätestens die Desaster in Afghanistan und Syrien haben gezeigt, dass die Idee vom Demokratie- und Kulturexport des Westens gescheitert ist und unkontrollierbare Migrationsströme hervorruft. Ein neues geopolitisches Paradigma muss sich daher eindeutig am Primat einer Politik der „Nicht-Einmischung“ orientieren.
Die vielfach belegte direkte Kooperation der zumeist deutschen Aktivisten mit den von Afrika aus operierenden Menschenhändlern stellt die derzeitige der privaten Seenotrettung im Mittelmeer grundsätzlich in Frage. Anstatt in Seenot geratene Boote in die nächstgelegenen sicheren Häfen nach Nordafrika zu bringen, fungieren – oftmals auch in linksextremen Kreisen agierende – „Seenotretter“ als Shuttleservice für die Migranten auf ihrem Weg nach Europa. Wir wollen diese Art der Seenotrettung einstellen und ausschließlich in die Hände staatlicher Akteure legen, die die Migranten nach der Rettung auf See in den nächstgelegenen sicheren Hafen nach Nordafrika bringen.
Grundsätzlich gilt es jedoch diese gefährlichen Überfahrten bereits präventiv zu stoppen. Durch enge Kooperationen mit nordafrikanischen Sicherheitsbehörden und der dortigen Küstenwache muss das Menschenschleppergeschäft bereits im Keim erstickt werden und entsprechende Infrastruktur wie bspw. Boote zur Überfahrt zerstört werden.
DIE VISION EINER IDENTITÄREN BEVÖLKERUNGSPOLITIK FÜR EUROPA